AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand 1.1.2026

§ 1. Allgemeines


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren, Vertragsanbahnung etc.) zwischen Schönheitspunkt Natalia – Frau Natalia Mikova-Steiner, Hauptplatz 3, 7210 Mattersburg Website „www.schoenheitspunkt-natalia.at“, E-Mail-Adresse info@schoenheitspunkt-natalia.at  (in der Folge „Dienstleisterin“) und ihren Kunden, es sei denn, die Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung


2.1.      Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website oder ähnlichem) sind unverbindlich und freibleibend, d.h. sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu unterbreiten. Die Dienstleisterin kann vom Kunden unterbreitete Angebote (insb. zu Terminvereinbarungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Angebote können telefonisch, per Mail oder persönlich gestellt werden (siehe die Kontaktdaten am Ende).

2.2.     Angebote werden von der Dienstleisterin durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.

§ 3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin


3.1.      Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.

3.2.     Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis einen Tag vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage (mehrmals) nach diesem Zeitpunkt, behält sich die Dienstleisterin vor, keine Termine mehr zu vergeben.

3.3.     Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.

3.4.     Kann die Dienstleisterin aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die Dienstleisterin berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten


4.1.      Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.

4.2.     Das Entgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch die Dienstleisterin sofort zur Zahlung fällig.

4.3.     Das Entgelt für eine Serie von Dienstleistungen (5er/10er -Block) ist im Voraus zu bezahlen. Der 5er/10er -Block ist nicht auf Dritte übertragbar.

§ 5 Haftungsbeschränkung bei Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung


Die Dienstleistungserbringung kann je nach Auftrag mit Ölen, Cremen oder ähnlichen Flüssigkeiten erfolgen. Damit es zu keiner Sachbeschädigung an der Kleidung des Kunden oder an anderen mitgebrachten Gegenständen kommt, setzt die Dienstleisterin vorbeugende Schutzmaßnahmen. Befolgt der Kunde diese Schutzmaßnahmen nicht, ist die Haftung der Dienstleisterin für eine Sachbeschädigung, die die Dienstleisterin im Zuge der Dienstleistungserbringung zB. an der Kleidung des Kunden und/oder an von diesen mitgebrachten Gegenständen durch Öle, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten herbeiführt, auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen beschränkt. Befolgt der Kunde sämtliche ausgewiesenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen, gibt es keine Haftungsbeschränkung.

    § 6 Eigentumsvorbehalt


                 Die Dienstleisterin behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.

      § 7 Informationspflicht des Kunden


      7.1.      Der Kunde ist verpflichtet, der Dienstleisterin Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung der Dienstleisterin zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.

      7.2.     Der Kunde wird der Dienstleisterin Fragen zu seinem Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden.

        § 8 Gutscheine


        8.1.      Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.

        8.2.     Dienstleistungsgutscheine werden auf eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt. Die Gültigkeit der Dienstleistungsgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat der Kunde den Differenzbetrag aufzuzahlen.

        8.3.     Der Gutschein ist zum Termin mitzubringen und kann nur gegen Entwertung eingelöst werden.

        8.4.  Eine Auszahlung des Gutscheinwertes (Barablöse) ist ausgeschlossen

          § 9 Datenschutz


                       Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation unter www.schoenheitspunkt-natalia.at/datenschutzerklärung.

            § 10 Sonstiges


            Sofern eine oder mehrere in diesen AGB enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein sollten oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die Bestimmungen so anpassen, wie es dem hypothetischen Parteiwillen redlicher Vertragsparteien und mangels dessen Feststellbarkeit redlicher Verkehrsübung entspricht.

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